Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Auf dieser Seite erwartet Sie zunächst eine kleine Einführung in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Außerdem steht Ihnen der Gesetzestext zur Verfügung.Schulungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) finden Interessierte unter dem Menüpunkt Schulungsregister. Ich biete hier allen anderen Trägern, Vereinen, Gewerkschaften, Antidiskriminierungsverbänden etc. die Möglichkeit, Ihre Veranstaltungen eintragen zu lassen. In Kürze sollen also deutschlandweit Schulungen zu finden sein.
Schließlich biete ich Antidiskriminierungsverbänden die Möglichkeit, sich in ein Register eintragen zu lassen. Meine Idee dabei ist, Interessierte und Verbände miteinander in Kontakt zu bringen.
Ich hoffe, vielen mit dieser Seite helfen zu können. Für Feedback, Anregungen und Verbesserungsvorschläge bin ich dankbar und freuee mich über entsprechende E-Mails. Es steht hierfür unter Kontakt ein Formular zur Verfügung.
Rechtsanwalt Martin Bechert,
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin
Für weitere Informationen im Bereich Arbeitsrecht stehen folgende externe Links zur Verfügung:
Arbeitsrecht
Antidiskriminierung
Wettbewerbsverbot im Arbeitsrecht
Stand: 16.04.2008

Im Internet als Anwalt punkten: Wie Kanzleien ein besserer Internetauftritt gelingt
Zunehmende Konkurrenz zwingt Anwälte zur Spezialisierung. Äußeres Zeichen muss nicht immer ein Fachanwaltstitel sein. Auch Branchenkenntnisse, Publikationen oder Kenntnisse ausländischen Rechts sind geeignet, von der Masse der zugelassenen Anwälte abzuheben. Die Pluspunke sollten aber ins rechte Licht gerückt werden: mit einem grafisch wie inhaltlich überzeugenden Internetauftritt.Winterzeit: Zeit für Schneeschipper
Die Aufgabe, öffentliche Gehwege vom Schnee und Eis zu befreien, ist zuvörderst Pflicht der Kommunen. Praktisch sämtliche Kommunen haben diese Verpflichtung aber durch kommunale Satzungen auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Diese haben also nicht nur ihr Eigentum + Zugänge bzw. Zufahrten eisfrei zu halten, sondern auch angrenzende öffentliche Gehwege.Bank muss Rückvergütungen offen legen
Diese vom BGH begründete Rechtsprechung hat sich inzwischen auf breiter Front durchgesetzt. Dennoch versuchen Banken und Sparkassen immer wieder, sich aus dieser Verpflichtung heraus zu stehlen. Offenbar sind die gewährten Provisionen und Rückvergütungen häufig so hoch, dass diese schamhaft vor dem Kunden versteckt werden sollen.Elektrofahrzeuge: Klimaschutz nur mit zusätzlichen erneuerbaren Energien
Auf Deutschlands Straßen könnten im Jahr 2030 bis zu sechs Millionen Elektrofahrzeuge unterwegs sein. Beziehen diese den Strom zum Fahren aus zusätzlichen erneuerbaren Energien, fahren sie emissionsfrei und können einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.Kalte Witterung - Anspruch auf Wärme am Arbeitsplatz?
Kälte am Arbeitsplatz wird Arbeitgebern in der Regel nur in sozialer Hinsicht vorgeworfen. Aber für die aktuelle sibirische Kälte können Arbeitgeber nichts. Arbeitsrechtlich denkbar sind aber Forderungen der Arbeitnehmer auf ?Wärme?, z. B. durch Heizung oder geeignete Bekleidung.
