Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Auf dieser Seite erwartet Sie zunächst eine kleine Einführung in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Außerdem steht Ihnen der Gesetzestext zur Verfügung.Schulungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) finden Interessierte unter dem Menüpunkt Schulungsregister. Ich biete hier allen anderen Trägern, Vereinen, Gewerkschaften, Antidiskriminierungsverbänden etc. die Möglichkeit, Ihre Veranstaltungen eintragen zu lassen. In Kürze sollen also deutschlandweit Schulungen zu finden sein.
Schließlich biete ich Antidiskriminierungsverbänden die Möglichkeit, sich in ein Register eintragen zu lassen. Meine Idee dabei ist, Interessierte und Verbände miteinander in Kontakt zu bringen.
Ich hoffe, vielen mit dieser Seite helfen zu können. Für Feedback, Anregungen und Verbesserungsvorschläge bin ich dankbar und freuee mich über entsprechende E-Mails. Es steht hierfür unter Kontakt ein Formular zur Verfügung.
Rechtsanwalt Martin Bechert,
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin
Für weitere Informationen im Bereich Arbeitsrecht stehen folgende externe Links zur Verfügung:
Arbeitsrecht
Antidiskriminierung
Wettbewerbsverbot im Arbeitsrecht
Stand: 16.04.2008

Plaßmanns Immobilien Cartoon 8/2010
Thomas Plaßmann aus Bochum zeichnet Cartoons bzw. Karikaturen für deutsche Tageszeitungen und Fachpublikationen. Sie erscheinen unter anderem in der Frankfurter Rundschau, der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung und der Neuen Ruhr Zeitung.Geldanlage: Spekulieren auf die Zinswende?
Das Zinsniveau ist derzeit so niedrig wie nie. In den Industriestaaten fielen die Zinsen über viele Jahre. Die Finanzkrise hat Inflationsrate und Zinsen auf historische Tiefstände gedrückt. Aktuell befinden sich die Zinsen über alle Laufzeiten am unteren Rand der historischen Entwicklung. Das kann nicht ewig so weitergehen - soll jetzt auf die Wende spekuliert werden?BGH: Psychische Krankheit durch Ehekrise begründet keinen unbefristeten Unterhaltsanspruch
Auch wenn die Krankheit einer der geschiedenen Ehepartner durch die Ehe mit verursacht scheint, muss sich dies nicht unterhaltsbegründend bzw. unterhaltsverlängernd auswirken. Es gilt nicht unbedingt als ehebedingter Nachteil, wenn durch die Trennung eine Psychose ausgelöst wird.Urlaubsärger Teil 3: Kakerlaken & Co. - ungebetener Besuch im Hotelzimmer
Der Sommer bringt neben schönen Aspekten auch Nachteile in Form geflügelter, ungeflügelter, stechende oder ekliger Insekten. Das lässt sich nicht verhindern, sollte aber, zumal in angemieteten Räumen, nicht Überhand nehmen. Doch das ist nicht das einzige potentielle Ärgernis, das Hoteliers unterbinden sollten.Zwischenlösung zur Sicherheitsverwahrung: Gesetz zu BGH-Vorlagepflicht soll für Einheitlichkeit sor
Wer kommt frei aus der Sicherheitsverwahrung, weil der EGMR es will? Das soll sich nicht nach dem Rechtsempfinden des jeweils zuständigen OLG entscheiden. Ab Freitag gilt Vorlagepflicht beim BGH. Doch ein neues Gesetz zur Sicherheitsverwahrung steht weiter an und die Regierungsparteien tun sich schwer, einen gemeinsamen Ansatz zu finden.
