Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Auf dieser Seite erwartet Sie zunächst eine kleine Einführung in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Außerdem steht Ihnen der Gesetzestext zur Verfügung.Schulungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) finden Interessierte unter dem Menüpunkt Schulungsregister. Ich biete hier allen anderen Trägern, Vereinen, Gewerkschaften, Antidiskriminierungsverbänden etc. die Möglichkeit, Ihre Veranstaltungen eintragen zu lassen. In Kürze sollen also deutschlandweit Schulungen zu finden sein.
Schließlich biete ich Antidiskriminierungsverbänden die Möglichkeit, sich in ein Register eintragen zu lassen. Meine Idee dabei ist, Interessierte und Verbände miteinander in Kontakt zu bringen.
Ich hoffe, vielen mit dieser Seite helfen zu können. Für Feedback, Anregungen und Verbesserungsvorschläge bin ich dankbar und freuee mich über entsprechende E-Mails. Es steht hierfür unter Kontakt ein Formular zur Verfügung.
Rechtsanwalt Martin Bechert,
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin
Für weitere Informationen im Bereich Arbeitsrecht stehen folgende externe Links zur Verfügung:
Arbeitsrecht
Antidiskriminierung
Wettbewerbsverbot im Arbeitsrecht
Stand: 16.04.2008

Bundesregierung beschließt Erleichterungen bei Zuwanderung von Fachkräften
Mit dem geplanten Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz soll Deutschland im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte ab 2009 gestärkt werden.2009: Höhere Sachbezugswerte - Beitragsfreiheit für Sachleistungen Dritter
Das Kabinett beschloss den Verordnungsentwurf, der zum 1.1.2009 in Kraft treten soll: Die Werte für Unterkunft und Verpflegung sollen um rund 3 % angehoben werden. Zudem werden von Dritten gezahlte pauschalbesteuerte Sachleistungen künftig beitragsfrei zur SV.Elterngeld-Steuerregeln bleiben - Sachsen gibt nach
Elterngeld-Empfänger können keinen neuen Steuervorteil erwarten. Die Finanzminister der Länder verständigten sich am Donnerstag in Berlin darauf, die bisherigen Vorgaben unverändert beizubehalten und bundesweit einheitlich anzuwenden.Abmahnung: Ungenauer Inhalt führt zu Entfernungsanspruch
Arbeitnehmer können die Entfernung einer unberechtigten Abmahnung aus der Personalakte verlangen. Bereits inhaltliche Ungenauigkeiten der Abmahnung können zu einem Entfernungsanspruch des Arbeitnehmers führen, wie ein aktuelles Urteil des LAG Rheinland-Pfalz zeigt.Finanzminister gegen Vorsteuerbeschränkung für gemischt genutzte Fahrzeuge
Wie das Nachrichten-Portal "Spiegel Online" berichtet, hat es der Finanzausschuss des Bundesrats gestern abgelehnt, den Vorsteuerabzug für privat mitgenutzte Dienstwagen zu halbieren.
